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Begutachtung

Langjährige klinische Erfahrungen in der psychiatrischen Versorgung und in der intramuralen und ambulanten Tätertherapie, spezielle rechtspsychologisch forensisch-psychiatrische Ausbildungen und profunde Erfahrungen in der Gutachtenpraxis – dies sind die Voraussetzungen, die unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bieten, um Gutachten auf höchstem fachlichen Niveau zu erarbeiten.

Wir nehmen Gutachtenaufträge für folgende Fragestellungen an:

  • Unterbringung gemäß § 126a StPO
  • Schuldfähigkeit gemäß den §§ 20 und 21 StGB
  • Gefährlichkeitsprognose als Voraussetzung zur Anwendung der §§ 63, 64 und 66 StGB
  • Prognose vor Strafaussetzung zur Bewährung gemäß 453 StPO
  • Prognose vor Aussetzung des Maßregelvollzugs gemäß §§ 67e

Bitte übersenden Sie Gutachtenaufträge nur nach vorheriger Rücksprache.

Aufträge aus anderen Rechtsgebieten, z.B. dem Sozial- und Zivilrecht sowie aus dem Familienrecht können ggf. nach vorheriger Absprache bearbeitet werden.

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Ausbildung „Forensische Psychiatrie“

Ausbildung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Forensische Psychiatrie“
Das IIBAS berät Sie in der Weiterbildungsplanung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Forensische Psychiatrie“ der der psychiatrischen Fachgesellschaft (DGPPN) und der Ärztekammer Schleswig-Holstein. Insbesondere bieten wir die die Möglichkeit, Begutachtungen aller Rechtsgebiete anzuleiten und zu supervidieren.

Beratung zur Weiterbildungsplanung


Gutachtenanalyse

Das IIBAS bietet an, Gutachten hinsichtlich der formalen und inhaltlichen Kriterien zur Erstellung von wissenschaftlich begründeten Gutachten zu überprüfen.

Über diese methodenkritische Analyse hinaus können auch die gutachtlichen Schlussfolgerungen und Empfehlungen aus fachpsychiatrischer und rechtspsychologischer Sicht fachlich bewertet werden.

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